Wie läuft das Straßenbaureferendariat ab?
- Das Referendariat beginnt jeweils am 1. April eines Jahres und dauert zwei Jahre. Sie befinden sich während dieser Zeit in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
- Es erfolgt eine Zuweisung zu einem der vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen) als Ausbildungsbehörde.
- Sie lernen verschiedene Dienststellen und unterschiedliche Verwaltungsebenen (Regierungspräsidium, Landratsamt, Stadt, ggf. Ministerium) kennen einschließlich der dazu gehörenden Aufgaben rund um Bundes- und Landesstraßen, Rad(schnell)wege -, Brücken- und Tunnelbau sowie deren Planung, Erhaltung und Betrieb.
- Sie gestalten die (Straßen-)infrastruktur in Baden-Württemberg mit, lernen Großprojekte zu managen, vertreten Bund und Land als Bauherr und verknüpfen technisches Fachwissen mit Recht und Verwaltung.
- Sie nehmen an Lehrgängen zu unterschiedlichen Themen teil (z.B. verwaltungs- und straßenbaunahe Rechtsgebiete, Führung und Kommunikation).
- Sie schließen das Referendariat mit der Großen Staatsprüfung ab.
- Während des Baureferendariats erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (ca. 2.265,00 € brutto im Monat; es erfolgt kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen).
Wen suchen wir?
- Sie haben einen für die Tätigkeit in der Straßenbauverwaltung geeigneten Diplom- oder Master-Studiengang an einer Universität/Technischen Hochschule oder einen akkredi-tierten Master-Studiengang an einer Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen. Geeig-net ist insbesondere ein Bauingenieurstudium oder ein ähnlicher Studiengang mit star-ken Bezügen zum Straßenwesen (bspw. Wirtschaftsingenieurwesen Fachrichtung Bau; Infrastrukturmanagement).
- Sie sind flexibel und haben Interesse an vielfältigen Aufgaben auf verschiedenen Ver-waltungsebenen.
- Sie arbeiten gerne mit Menschen verschiedener Fachrichtungen zusammen, um ge-meinsam kreative Lösungen und innovative Ideen zu entwickeln.
- Sie bringen hervorragende theoretische Kenntnisse mit und freuen sich darauf, diese in der Praxis einzusetzen.
- Sie führen gerne Verhandlungen und scheuen sich nicht, Ihre Ergebnisse zu präsentie-ren und Verantwortung sowie ggf. eine Führungsfunktion zu übernehmen.
- Sie erfüllen die persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Download.