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[Arch Aktuelles]

Der Gebäudebestand am Hauptcampus der TU Braunschweig stammt bis auf wenigen Ausnahmen aus der Mitte des 20. Jh. oder noch davor. Seit der Erbauung haben sich viele bautechnische Vorschriften und Gesetze insbesondere hinsichtlich der barrierefreien Erschließung, des Brandschutzes und der Standsicherheit der Gebäude geändert. Mit dem Inkrafttreten neuer Vorschriften, muss oftmals kurzfristig auf diese reagiert werden, sodass provisorische Sicherungsmaßnahmen oder Ertüchtigungen vorgenommenm werden, wie beispielsweise die Gerüsttreppe als Fluchtmöglichkeit aus den Hörsälen des Altgebäudes oder die Bauzaunelemente als Absturzsicherung in der Glasbrücke zwischen Altgebäude und Okerhochhaus. Doch auch bei dauerhaften Ertüchtigungen wie der barrierefreien Erschließung des Forumsplatzes oder des Architekturpavillons

überwiegt oft ein gewisser Pragmatismus.

Das gestalterisches Problem bei diesen funktionalen Erweiterungen ist, dass diese teils nicht unerheblichen Eingri!e im ursprünglichen architektonischen Entwurf nicht berücksichtigt waren und nun zu gestalterisch losgelösten Lösungen führen. Die Gestaltung fällt dabei zuweilen der Umsetzung der bau- und sicherheitstechnischen Anforderungen wie Rutschfestigkeit, Sichtbarkeit, etc. zum Opfer.

Ein noch zu ersetzendes Provisorium ist die Fluchttreppe an der Südfassade des Altgebäudes. Anstelle dessen plant die TU Braunschweig die Errichtung eines neuen Treppenhauses einschliesslich Aufzug an der Westseite des Altgebäudes. Dieses soll zukünftig sowohl der barrierefreien Erschliessung der Glasbrücke als auch der Entfluchtung der Hörsäle im Südflügel des Altgebäudes dienen. Entworfen werden soll die architektonische Gestaltung des Treppenhauses im Hinblick auf den Umgang mit dem Bestand. Dabei sollen die Funktion und Platzierung des bereits bestehenden Entwurfes für das Fluchtreppenhaus nicht in Frage gestellt werden.

Die ganze Aufgabenstellung findet Ihr ab 15 Uhr in StudIP:

StudIP

Institut für Entwerfen und Raumgestaltung