Information_OnlinePruefungen.pdf
Bitte achten Sie darauf, dass Anträge zum limitierten Freiversuch, also zur Streichung nicht bestandener Prüfungen im WiSe 2020/21, zwingend vor dem 15.05.2021 gestellt werden müssen.
Bitte verwenden Sie bei der Antragstellung, die für Online-Prüfungen, die bis einschließlich 31.03.2021 abgelegt wurden, möglich ist, dieses Formular. Der Antrag muss bis zum 15.05.2021 im jeweiligen Prüfungsamt Ihres Studiengangs eingegangen sein:
2021-03-04_Antrag_limitierter_Freiversuch.pdf
Bei Täuschungsversuchen, nicht erschienenen oder nicht abgegebenen Prüfungsversuchen, kann der limitierte Freiversuch nicht genutzt werden.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, gerne auch über die Online-Sprechstunde!
Online-Sprechstunde Fakultät 3