Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Möglichkeit der Antragstellung zum limitierten Freiversuchs nur für Online-Prüfungen gilt, die bis zum 31.03.2021 stattgefunden haben! (Mehr dazu auf der Seite Klausurtermine).
Herr Baumann, Vizepräsident für Studium und Lehre, hat Sie am Freitag in einer Rundmail darüber informiert. Ob und wie praktische Präsenzveranstaltungen ab dem 01.04.2021 stattfinden können, wird separat entschieden und vom Krisenstab kontinuierlich überprüft. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Freundliche Grüße, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle FK3!