Die Daten werden erhoben mit dem Airpointer®, dem weltweit ersten und einzigen kompakten System zur Messung von Luftschadstoffen entsprechend den europäischen Normen.
Luftqualitätindizes
Die Einzelschadstoffmessungen für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO₂), Kohlenmonoxid (CO) sowie der Schwebstaubfraktion (PM₁₀) können mit Hilfe des Kurzzeit-Luftqualitätsindex (LQI) eingeschätzt werden, der im Rahmen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) abgeleitet wurde.
Der LQI berücksichtigt insbesondere die kurzzeitige gesundheitliche Relevanz der einzelnen Luftschadstoffe. Kurzzeit-Luftqualitätsindizes in gleicher oder ähnlicher Weise werden beispielsweise auch von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen veröffentlicht. Die Indexklassen sind dabei für jeden der Luftschadstoffe unter Berücksichtigung epidemiologischer und toxikologischer Untersuchungen sowie der Grenzwerte nach der 39. BImSchV abgeleitet worden.
§ 3 Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO₂); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)
§ 4 Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM₁₀)
§ 8 Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der als höchster Achtstundenmittelwert pro Tag zu ermittelnde Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid 10 mg/m³.
Quelle: Gesetze im Internet