in Teilzeit studieren
Grundsätzlich sind die mathematischen Studiengänge der TU Braunschweig
- Mathematik (1-Fach-Bachelor und Master)
- Finanz- und Wirtschaftsmathematik (Bachelor und Master)
vom Studienaufbau her als Vollzeitstudiengänge konzpiert. Das bedeutet, dass die Studiengänge in der Regelstudienzeit von 6 Semestern (Bachelor) bzw. 4 Semestern (Master) absolviert werden können. Die Studierenden haben dabei einen durchschnittlichen Semesterworkload von 30 LP (1 LP entspricht einem zeitlichen Aufwand von 30 Arbeitsstunden) bzw. einen Workload von 60 LP pro Studienjahr.
Teilzeitstudiengang - eine möglicher Alternative zum Vollzeitstudiengang?
Sofern ein besonderer Grund (z. B. Betreuung von minderjährigen Kindern oder Erwerbstätigkeit) vorliegt, kann das Mathematik- oder Finanz- und Wirtschaftsmathematikstudium auch in Teilzeit studiert werden.
Bitte beachten Sie, dass...
- das Teilzeistudium nicht berufsbegleitend angelegt ist. Das bedeutet, dass Veranstaltungen weiterhin über die gesamte Woche verteilt angeboten werden.
- pro Studienjahr dann nur noch 30 LP (anstatt 60 LP) bzw. in einem Semester nur noch 16 LP (anstatt 30 LP) erworben werden dürfen.
- der Antrag auf das Teilzeitstudium immer für zwei aufeinanderfolgende Semester bzw. ein komplettes Studienjahr im Voraus gestellt werden muss. Der Antrag ist beim Immatrikulationsamt der TU Braunschweig mit Studienbeginn zum Wintersemester bis zum 01.10. des Jahres bzw. bei Studienbeginn zum Sommersemester bis zum 01.04. des Jahres einzureichen. Studierende, die ihr Studium an der TU-Braunschweig erstmalig beginnen, können den Antrag im Rahmen des Immatrikulationsantrages stellen.
- dem Antrag ein individueller und Prüfungsausschuss Mathematik bzw. Finanz- und Wirtschaftsmathematik bestätigter Studienplan für das beantragte Teilzeitstudienjahr beigefügt werden muss.
Die Studiengangskoordination wird Sie bei Fragen rund um das Teilzeitstudium und insbesondere bei der Zusammenstellung des Studieplans gern beraten. Auf Grundlage des Studienplans kann der Prüfungsausschuss ein Teilzeitstudium empfehlen. Der Prüfungsausschuss muss mit seiner Unterschrift eine grundsätzliche Studierbarkeit Ihrer Studienplanung auf dem Antrag bestätigen, bevor der Antrag eingereicht wird. Für Rückfragen stehen Ihnen die Studiengangskoordinatorinnen der Mathematik und Finanz- und Wirtschaftsmathematik gerne zur Verfügung.
Entscheidungshilfen für oder gegen ein Teilzeitstudium
Bevor Sie eine Entscheidung für ein Teilzeitstudium treffen, sollten Sie klären, wie sich ein Teilzeitstudium auf zusätzliche Leistungen, die Sie möglicherweise von außeruniversitären Einrichtungen in Anspruch nehmen, auswirken wie z. B. auf:
- BAföG (Studieren bedeutet normalerweise, Vollzeit mit seiner Ausbildung beschäftigt zu sein. Eine BAföG-Förderung ist in der Regel bei einem Teilzeitstudium leider nicht möglich.)
- Krankenversicherung
- Kindergeld
- Steuerangelegenheiten
- Wohnberechtigung in Studentenwohnheimen
- Aufenthaltserlaubnis etc.
Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die dafür zuständigen Stellen und besprechen Sie dort Ihr Vorhaben. Ferner sollten Sie überlegen, ob in Ihrer persönlichen Situation die Ersparnis der Hälfte des Studienbeitrages die Einschränkungen in den Abschlüssen bzw. bei den Wahlen der Modulen aufwiegt.