Der Masterstudiengang „Pharmaverfahrenstechnik“ schließt mit seinem ingenieur- und naturwissenschaftlich orientierten Lehrprogramm die Lücke zwischen der ingenieurbezogenen Verfahrenstechnik und der Pharmazie. Durch die Kombination dieser beiden Fachgebiete werden die Absolvent*innen in die Lage versetzt, Aufgaben an der Nahtstelle zwischen Pharmazie und Verfahrenstechnik zu übernehmen und auf diese Weise die Bereiche der Forschung und der Produktion in einem pharmazeutischen Betrieb zu verbinden.
Dokumente und Downloads zum Studiengang (Zulassungsordnung, Prüfungsordnung, Modulhandbuch u.a.) finden Sie auf der Seite Dokumente Master Pharmaverfahrenstechnik.
Der Studiengang „M.Sc. Pharmaingenieurwesen“ wurde ab dem Wintersemester 2022/23 durch den neuen Studiengang „M.Sc. Pharmaverfahrenstechnik“ abgelöst. Alle wichtigen Dokumente zum alten Studiengang finden Sie hier.
Der Masterstudiengang „Pharmaverfahrenstechnik“ ist insbesondere für Absolvent*innen der Studiengänge Bio-, Chemie- und Pharmaingenieurwesens (Bachelor), Pharmatechnik (Bachelor) sowie Pharmazie (nach dem zweiten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung, Staatsexamen) geeignet. Aber auch alle anderen Studiengänge, in deren Curriculum mindestens 50 Leistungspunkte in verfahrenstechnischen und/oder pharmazeutischen Modulen enthalten sind, erlauben eine Zulassung zu diesem Studiengang.
Die fachliche Zuordnung von Modulen und somit die Entscheidung über den Zugang zum Studiengang Pharmaverfahrenstechnik, trifft die Auswahlkommission.
Die Zahl der Studienplätze ist auf 25 pro Jahr begrenzt. Sollten mehr Bewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen wird entsprechend der Zulassungsordnung eine Rangliste aufgestellt und die geeignetsten Bewerber*innen zugelassen bis die zur Verfügung stehenden Plätze für das betreffende Semester belegt sind.
Regelstudienzeit: 4 Semester | Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Bewerbungszeitraum: 01.06. bis 15.07. für das Wintersemester, 01.12. bis 15.01. für das Sommersemester
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Der Studiengang „Pharmaverfahrenstechnik“ ist ein stark interdisziplinärer Studiengang der vor allem von Lehrenden der Fakultät für Maschinenbau und der Fakultät für Lebenswissenschaften (Chemie und Pharmazie) durchgeführt wird. Dies gewährleistet einen vielfältigen Lehrplan und die Ausbildung durch Expert*innen des jeweiligen Fachgebietes.
Dieser Studiengang bietet ein großes Angebot an Möglichkeiten, vorhandene Kompetenzen und Qualifikationen im Bereich der Verfahrenstechnik und der Pharmazie zu erweitern und zu vertiefen. Durch die Einführung der zwei Vertiefungsrichtungen „Pharmaingenieurwesen“ und „Pharmazeutische Forschung“ können verschiedene Bereiche der Pharmaverfahrenstechnik vertieft werden:
Die Vertiefungsrichtung muss bereits vor Beginn des Studiums gewählt werden, um einen individuellen Studienplan zu generieren. Allen Studierenden stehen dabei beide Richtungen zur Auswahl. Ein Wechsel der Vertiefungsrichtung während des Studiums ist möglich, allerdings muss in diesem Fall auch ein neuer Studienplan erstellt werden.
Der Studiengang ist in verschiedene Bereiche unterteilt: Pflichtbereich, Grundlagenbereich, Wahlpflichtbereich, Überfachliche Profilbildung und dem Abschlussmodul (Masterarbeit).
Sollten die Inhalte von Modulen des Grundlagenbereichs aus dem Grundstudium bekannt sein, so werden entweder die Leistungspunkte in den Wahlpflichtbereich verschoben, oder es werden – bei einem Grundstudium mit mehr als 180 Leistungspunkten (ohne Praxissemester) – die Leistungen anerkannt, was zu einer Verkürzung des Studiums führen kann. Eine Anerkennung von Modulen aus dem Wahlpflichtbereich ist ebenfalls möglich. Im Falle des 2. Staatsexamens Pharmazie, welches eine Regelstudienzeit von 8 Semestern aufweist, können bei Vertiefung in Richtung „Pharmazeutische Forschung“ bis zu 55 Leistungspunkte, also fast die Hälfte aller notwendigen Leistungen, anerkannt und so das Studium auf zwei Semester verkürzt werden.
Der Aufbau des Masterstudienganges ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Strukturaufbau des Studienganges.
Der Pflichtbereich ist sehr klein, so dass die Studierenden mehr Wahlfreiheit bei der Ausrichtung ihres Studiums haben. Er enthält nur zwei Module: „Datenanalyse in den Pharmazeutischen Wissenschaften“ und „Qualitätswesen in der Pharmazeutischen Industrie“. Alle Studierenden müssen diese beiden Module belegen.
Der Grundlagenbereich teilt sich in einen allgemeinen Teil sowie einen Teil für die jeweils gewählte Vertiefungsrichtung. In diesem Bereich sind alle Module enthalten, die grundlegend für den Studiengang Pharmaverfahrenstechnik sowie für die jeweilige Vertiefungsrichtung wichtig sind.
Von den vertiefungsrichtungsspezifischen Grundlagen muss nur der Teil der gewählten Vertiefungsrichtung gehört werden. Im Grundlagenbereich sind viele Module enthalten, von denen je nach Grundstudium schon die ein oder anderen bekannt sind. Wie oben beschrieben, können Leistungspunkte von bekannten Modulen aus dem Grundlagenbereich in den Wahlpflichtbereich verschoben oder die Module sogar anerkannt werden.
Dieser Bereich, der in einer späten Phase des Studiums angesiedelt ist, bietet die Möglichkeit, das Studium nach persönlichen Interessen, Neigungen und Fähigkeiten zu ergänzen. Er enthält neben verfahrenstechnischen und pharmazeutischen Fächern auch Fächer aus weiteren Gebieten wie der Mikrotechnik oder der Betriebswirtschaft.
Die im Pflicht- und Wahlpflichtbereich zur Verfügung stehenden Module sind Anlage 1 und Anlage 2 der Prüfungsordnung (BPO) zu entnehmen.
Dieser Bereich besteht nur aus dem Modul „Forschungsqualifikation“. In diesem schreiben die Studierenden in Gruppen einen englischsprachigen Review-Artikel zu einem pharmaverfahrenstechnischen Thema und präsentieren die Ergebnisse mit Hilfe eines Posters.
Zudem muss im Rahmen des Moduls ein Sprachkurs (Englisch B2) belegt werden (siehe Modulhandbuch). Zusammen bilden die Inhalte dieses Bereichs eine gemeinsame, interdisziplinäre Basis, in der Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt werden, die für eine spätere Berufsausübung in der pharmazeutischen Industrie und/oder der pharmazeutischen Forschung benötigt werden.
Das Abschlussmodul besteht aus der Masterarbeit und einer Präsentation.
Die Masterarbeit hat einen Umfang von 28 LP und beinhaltet die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung inklusive Literaturrecherche. Sie schließt mit einer Präsentation (2 LP) der erarbeiteten Ergebnisse nach einer Bearbeitungsdauer von 6 Monaten ab. Beide Teilmodule müssen getrennt voneinander bestanden werden.
Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer alle Prüfungen in Pflicht- und Wahlpflichtbereichen bestanden hat und alle Studienleistungen nachweislich erbracht hat. Die Masterarbeit kann auch in einem Unternehmen angefertigt werden.