Es gibt zahlreiche Internationale Organisationen sowie nichtstaatliche Akteure, wie zum Beispiel die Sea Shepherd, eine Nichtregierungsorganisation, welche IUU Fischerei mit Präsenz auf den Meeren bekämpfen. Sie waren früher umstritten als Piraten der Meere und sind heute in rechtlichen Grauzonen tätig, indem sie die Täter mit legalen Mittel zur Verantwortung ziehen. Sie arbeiten verstärkt mit Regierungen zusammen und handeln durch diese mandatiert [16].
Darüber hinaus ist der World Wide Fund for Nature (WWF) als internationale Nichtregierungsorganisation im Umweltschutz aktiv, setzt sich für die bessere Rückverfolgbarkeit von Fischereiprodukten ein und macht darauf aufmerksam, dass die Fischfangindustrie in weniger entwickelten Ländern Unterstützung im Technologie- und Wissenstransfer benötigen [1].
Auch die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol ist in die Bekämpfung des illegalen Marktes mit eingebunden. Im Jahr 2010 wurde ein spezielles Umweltsicherheitsprogramm (ENS) ins Leben gerufen, welches Länder ermöglicht, gezielter gegen schwere Verbrechen im Zusammenhang mit dem Fischereisektor vorzugehen [17].
Neben illegaler Fischerei bekämpft das UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) auch andere Tatbestände maritimer Kriminalität, wie zum Beispiel Terrorismus, verbotenen Handel mit nuklearen Stoffen auf See, Drogen- und Waffenschmuggel, Schleusung und Menschenhandel sowie Piraterie [18]. Sie hat Regionalteams in den Regionen Lateinamerika und Karibik, Südatlantik, am Horn von Afrika, im Indischen Ozean sowie im Pazifik (Ozeanien). Schwerpunktmäßig sind sie also dort vertreten, wo die Regularien zur Verhinderung der IUU Fischerei noch nicht so ausgereift sind, wie zum Beispiel im Nordatlantik und den Gewässern, die an europäische Staaten grenzen und dementsprechend strenger kontrolliert werden.
Die UNCLOS (United Nations Convention on the Law of the Sea) hat den Internationalen Seegerichtshof (ISGH) eingerichtet, der für Streitigkeiten in Bezug auf seerechtliche Fragen zuständig ist, jedoch nicht die ausschließliche Instanz zur Klärung solcher Streitsachen ist. Diese werden durch weitere Rechtstexte der FAO ausgestaltet [19]. Unter anderem wird auch die Definition der Hohen See durch das 1982 verabschiedete Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) festgelegt [20].
In Zusammenarbeit mit der FAO (Food and Agriculture Organisation) der Vereinten Nationen ist der International Plan of Action to Deter, Prevent and Eliminate Illegal, Unreported and Unregulated Fishing (IPOA-IUU) seit 2001 rechtmäßig [21]. Die feststehenden Regularien können von Staaten ratifiziert oder auch von RMFOs implementiert werden [22]. Das PSMA (Port State Measures Agreement) der FAO aus dem Jahr 2009 war die erste rechtlich bindende Vereinbarung gegen illegale Fischerei, die weltweit gilt und im Juni 2016 in Kraft trat [22] [23].
In der Europäischen Union gilt die Verordnung (EG 1005/2008) über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei seit 1. Januar 2010. Sie verpflichtet bei der Einfuhr von Fischereiprodukten aus Wildfang zur Vorlage einer vom Flaggenstaat ausgestellten Fangbescheinigung, ermöglicht den Ausschluss von Importen aus nichtkooperierenden Drittstaaten und von IUU-Fangschiffen und ermöglicht die Sanktionierung von EU-Bürgern, die IUU-Fischerei betreiben oder unterstützen [2]. 2010 traten innerhalb der Europäischen Union strenge und einheitliche Einfuhrkontrollen für Fischereiprodukte aus Drittstaaten mit mehrstufigem Kontrollmechanismus in Kraft [7]. Dieser gliedert sich in drei zentrale Komponenten. Erstens muss die legale Herkunft der Meeresfischerzeugnisse durch den Flaggenstaat im Rahmen der Fangbescheinigungsregelung bestätigt werden. Zweitens gilt ein Kartenverfahren gegen Drittstaaten, welche dazu angehalten werden, internationales Recht zum Schutz der Fischbestände so durchzusetzen, dass IUU-Fischerei unterbunden wird. Wenn dies nicht gelingt, kann die EU bis hin zu einem Einfuhrverbot dieser Fischereiwaren aus einem Drittstaat reagieren. Drittens können Strafen gegen EU-Bürger*innen verhängt werden. Sind Personen an illegaler Fischerei beteiligt, drohen ihnen empfindliche Geldstrafen abhängig vom wirtschaftlichen Wert des Fangs - unabhängig von der Beflaggung des Schiffes [24]. Die EU-Kommission hat seit 2010 in über 200 Fällen Nachforschungen eingeleitet, die Schiffe aus 27 Ländern betrafen. In direktem Zusammenhang mit diesen Ermittlungen haben Flaggen- und Küstenstaaten Sanktionen in Höhe von ca. 8 Millionen Euro gegen rund 50 Schiffe verhängt [2].
Zu den Pflichten des Flaggenstaats zählt es, Fanglizenzen auszustellen und die Fischereiaktivitäten von Schiffen unter seiner Flagge zu kontrollieren. Oftmals werden jedoch nicht einmal Minimalanforderungen der Verifizierung von Fangbescheinigungen und der Durchsetzung von Fischereigesetzen erfüllt. Der Flaggenstaat wird zum nichtkooperierenden Drittstaat erklärt und seine Fischereiprodukte werden von der Einfuhr in die EU ausgeschlossen [2]. Die Identifizierung eines Fangschiffs erfolgt durch die Kombination zahlreicher Elemente: Seinem Namen, seiner Flagge, den Eigentümern und einer seit 1987 verpflichtenden IMO-Nummer bei Passagierfähren ab 100 Gigatonnen und Frachtschiffen ab 33 Gigatonnen Gewicht. Der Flaggenstaat eines Fischereifahrzeugs ist jener, in dem es registriert oder lizenziert ist und unter dessen Gesetzgebung es fällt. Wenn Eigentum und Kontrolle des Schiffs nicht in dem Land liegen, unter dessen Flagge es fährt, ist es eine so genannte Billigflagge. Es verfügt dann über keinen Zugang zum Meer, das Schiffsverzeichnis weist eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an ausländischen Schiffen im Verhältnis zu inländischen Schiffen auf und die Schiffsregister werden von privaten Unternehmen mit Sitz in anderen Ländern betrieben. Erleichtert wird die IUU-Fischerei dabei maßgeblich durch das Ausflaggen in sogenannte Billigflaggenstaaten wie Belize, Liberia oder Panama [3]. Die vielfältigen Vorteile dadurch sind geringere Sozial- und Sicherheitsvorschriften und Betriebskosten, günstigere Steuersätze und Gebühren sowie minimaler Aufwand für die Eintragung.
Für eine effektive Governance sollen die drei kritischen Kontrollpunkte in einer Lieferkette von Fischereiprodukten - von der Herstellung über die Verarbeitung bis zum Vertrieb - der lückenlosen Rückverfolgbarkeit mit Zertifikaten und Fangbescheinigungen unterliegen, so dass die gesamte Herkunft sowie alle darauffolgenden Schritte des Produkts identifiziert und nachvollzogen werden können. Gemeinsames Ziel ist es, Produkte aus IUU-Fischerei aus allen Lieferketten auszuschließen [1] [2]. Hohe Standards und zahlreiche Kontrollmechanismen dienen der Kriminalitätsprävention, sodass die IUU-Fischerei durch eine Bandbreite verschiedenster Maßnahmen weitestgehend eingedämmt oder wesentlich erschwert wird [8]. Letztendlich sind Küstenstaaten souverän über ihre nationalen Gewässer und dürfen Schiffen ohne entsprechende Schiffs- und Fanglizenzen den Zugang in das Meeresgebiet verwehren [2].
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) definiert die Hohe See als dem Freiheitsprinzip unterliegend, sie steht jedem Staat offen, auch Nicht-Küstenstaaten. Dabei übt jeder Staat seine Kontrollmaßnahmen und Gerichtsbarkeit auf die unter seiner Flagge fahrenden Fangschiffe aus. Die Hohe See bleibt ein Gebiet, welches nur unzureichend reguliert ist, um eine nachhaltige Fischerei und den Schutz der Ökosysteme vollständig sicherzustellen. Gerade die undokumentierte Fischerei stellt trotz der RFMOs (Regionale Fischerei Management Organisation) ein Problem dar [2]. Der Meeresboden und Meeresuntergrund gehören rechtlich gesehen zur internationalen Tiefseezone, wodurch sie nicht denselben Nutzungsbedingungen wie die Hohe See unterworfen sind. Ein kombinierter Ansatz aus gemeindebasiertem Management und traditionellen Methoden sowie der Schulung von Fachpersonal zur Strafverfolgung ist zurzeit die effektive Lösung und wird als MCS-Ansatz zusammengefasst [2]. Monitoring, Control und Surveillance sind feste Bestandteile der Fischereikontrolle. Diese Systeme können für spezielle, einzelne Fischereien oder mehrere sich gegenseitig beeinflussende Fischereien etabliert werden. Das Monitoring umfasst die Datensammlung, Messung sowie Bewertung in der Fischerei wie beispielsweise Artenzusammensetzung des Fangs, den Fischereiaufwand, den Beifang, ihre Rückwürfe und das Fanggebiet. Der Begriff Control beschreibt die Regelung der Befischung von Fischereiressourcen in nationalen Fischereigesetzen und anderen, erstellten Vereinbarungen auf nationaler oder (sub-)regionaler Ebene. Zuletzt meint die Surveillance die Sicherstellung der Regulierung und Überwachung der Fischereitätigkeit, wie die Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften sowie die Bedingungen für den Zugang zu Fischereiressourcen und deren Bewirtschaftungsmaßnahmen [2].
Mittlerweile lösen die sogenannte VMS-Technik (Vessel Monitoring System) und AIS-Technik (Automatic Identification System) beziehungsweise die Implementierung beider Systeme die deutlich kostspieligeren Beobachtungsfahrten in industrialisierten Fischereien zunehmend ab [25]. Sie können durch die Nutzung von Satellitentechnik eine Vielzahl an ökologischen Daten erheben die für die Erfassung von Fischbeständen sowie der Fangaktivitäten in den Weltmeeren von Bedeutung sind [25] [26].
Die Qualität der Überwachung ist abhängig von der Leistungsfähigkeit des zuständigen Flaggen- oder Küstenstaats beziehungsweise der RFMO und den der Fischereiministerien zur Verfügung stehenden Ressourcen [2]. Üblicherweise werden RFMOs dort gebildet, wo Fischbestände in der AWZ gebietsübergreifend vorkommen oder weit wandernd. RFMOs verwalten Bestände mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung und decken unterschiedliche geographische Areale ab. Sie regulieren oftmals nur bestimmte Fischarten. Des Weiteren werden qualifizierte und unabhängige Beobachter*innen auf Fangschiffen beschäftigt, damit diese mithilfe von DNA-Analysen fehlerhafte Etikettierungen vorbeugen können [2]. Zusammengefasst charakterisiert sich dieser illegale und somit verbotene Markt dadurch, dass unterschiedliche Maßnahmen in Form von Regulierungen und Sanktionierungen ergriffen werden, um die Effektivität der Governance in der Bekämpfung der IUU-Fischerei zu erhöhen.