Es kostet immer Geld zu studieren und den Alltag zu bestreiten; das trifft natürlich auch auf das Ausland zu. Viele Länder sind darüber hinaus deutlich teurer als Deutschland (oder gar Braunschweig). Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Förderungen und Unterstützungen. In Großbritannien und den USA werden Ihnen zum Beispiel die Studiengebühren erlassen, sofern Sie mit einem unserer Austauschprogramme ins Ausland gehen. Erasmus gewährt Ihnen sowohl für ein Erasmus-Studium als auch für ein Praktikum finanzielle Unterstützung; als Teaching Assistant verdienen Sie sogar Geld. Außerdem gibt es Stipendien (z.B. DAAD, Fulbright) und Auslands-BAföG, auf das Sie möglicherweise Anspruch haben, selbst wenn Sie es in Deutschland nicht erhalten. Es lohnt sich also, sich zu informieren.
Das ist Unsinn. Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt frühzeitig und gut planen, können Ihnen alle Ihre im Ausland erbrachten Leistungen für Ihr Studium angerechnet werden. Außerdem gilt: Ein planmäßig absolviertes Studium ist nicht zwangsläufig ein gutes Studium. Sprechen Sie mit uns über Prioritäten, Studienverlauf und Berufsqualifikation.
Das stimmt nicht. Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Anerkennung äquivalenter Leistungen. Da wir ein großes Interesse daran haben, dass Sie ins Ausland gehen, unterstützen wir Sie an jeder Stelle, auch bei der Planung und Anerkennung von Leistungen im Ausland.
Sie dürfen in jedes englischsprachige Land gehen. Dazu gehören auch Südafrika, Australien, Kanada, usw. Sollten Sie Ihren obligatorischen Aufenthalt im englischsprachigen Ausland bereits nachgewiesen haben und möchten trotzdem nochmal ins Ausland gehen (was wir toll finden!), können Sie selbstverständlich auch unsere anderen Programme in Anspruch nehmen, zum Beispiel nach Frankreich, Spanien, Schweden, Kroatien… (weitere Informationen).
Das ist nur sehr bedingt korrekt, und zwar dann, wenn Ihr letztendliches Studienziel ein Fachmaster Englisch ist. BA oder MA-Studierende mit dem Studienziel Lehramt (GHR und GYM) müssen den Aufenthalt erst bis zur Meldung zum Master-Abschlussmodul nachweisen.