Der Vorstand des Instituts für Anglistik und Amerikanistik hat am 19.07.2023 beschlossen, dass allen schriftlichen Hausarbeiten künftig folgende Erklärung beigefügt werden soll:
"Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Prüfungsarbeit [„Titel der Arbeit“] selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe sowie nur mit den von der Lehrperson zuvor bekannt gegebenen zulässigen Hilfsmitteln bearbeitet habe und dass ich die vorliegende Arbeit noch nicht für diese oder eine andere Prüfung eingereicht habe. Alle benutzten Quellen und Hilfsmittel habe ich vollständig angegeben.
Mir ist bekannt, dass Täuschungsversuche –insbesondere nachgewiesene Plagiate sowie unvollständige Quellen-und Hilfsmittelangaben –nach §11, Abs. 4 der Allgemeinen Prüfungsordnung zum endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung und somit zum Scheitern im Studiengang führen können.
[Unterschrift], Braunschweig, den [Datum], [Anschrift]"