(aus dem Griechischen: tox = Bogen zum Schiessen, Pfeil, Geschoss; tox(ic), toxicon = Pfeilgift, später: Gift)
Die übliche Definition ist "Lehre der Gifte" - also die Art, in der unterschiedliche Substanzen den Körper schädigen können. Eine anschaulichere Definition ist "die Untersuchung des adversen (nachteiligen, ungünstigen) Effekts von Chemikalien oder [physical agents] auf lebende Organismen"
In einem Reichsgerichtsurteil vom 14. Januar 1884 wurde zum Thema Gift festgehalten: "Eine Substanz, welche lediglich durch ihre qualitative Beschaffenheit unter allen Umständen geeignet wäre, die Gesundheit zu zerstören, existiert nicht. Die gesundheitszerstörende Eigenschaft ist vielmehr eine relative; sie ist nicht bloß von der Qualität, sondern auch von anderen Bedingungen, insbesondere von der Quantität des beigebrachten Stoffes und von der körperlichen Beschaffenheit der Person, welcher derselbe beigebracht worden ist, abhängig. Je nach der Verschiedenheit der in Frage kommenden Bedingungen [man kann auch sagen je nach Geldgeber der Studie - Anm. d. V.] kann derselbe Stoff bald als gesundheitszerstörend, bald nur als gesundheitsschädlich, bald als durchaus unschädlich, endlich sogar als Heilmittel erscheinen."
Eine etwas moderne Definition lautet folgendermaßen:
"Die Aufgabengebiete der Toxikologie erstrecken sich über alle wissenschaftlichen, sich mit der Umwelt, Lebenswelt und Arbeitswelt des kranken und gesunden Menschen befassenden Gebiete, sofern hierbei Substanzen, Substanzgruppen oder Zubereitungen beim Menschen oder in dessen Umgebung zur Anwendung gelangen oder als Inhaltsstoffe von Lebensmitteln oder der Umweltmedien Wasser, Boden, Luft auf ihn einwirken (können)."