Dienstvereinbarungen können dort abgeschlossen werden, wo der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat und die Sachverhalte nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag abschließend geregelt sind. Dienstvereinbarungen kommen durch übereinstimmende Beschlüsse von Dienststellenleitung und Personalrat zustande.
Dienstvereinbarungen, die auf Landesebene abgeschlossen wurden (gemäß § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes), finden Sie hier.
Diese werden auch als "81er-Vereinbarungen" bezeichnet (siehe auch "Wissenswertes").