Praktikant*innen

Ein Praktikum ist für viele eine Orientierungsmöglichkeit zur Berufsfindung (Schülerpraktikum), um theoretische Kenntnisse in die Praxis umzusetzen (Berufspraktikum) oder das erforderliche Praxissemester der Hochschule zu erbringen.

Die TU Braunschweig bietet bereits seit vielen Jahren diese unterschiedlichen Praktika an:

Der Abschluss eines Praktikantenvertrags bei den Pflichtpraktika ist zwingend erforderlich. Dieser wird durch die Personal­abteilung erstellt und muss vor Beginn des Praktikums unterzeichnet werden.

Bewerbungen sind schriftlich an die jeweiligen Bereiche zu senden (Bitte immer eine Schul- oder Immatrikulations­bescheinigung, Praxissemesterverordnung, Kopie des Ausbildungsvertrages bzw. ein Nach­weis über das Pflichtpraktikum beifügen).

Die Zuständigkeit über die Vergabe von Praktikumsplätzen liegt bei den jeweiligen Ansprechpart­ner*innen der Institute, Abteilungen, Geschäftsbereiche.

Welche Praktika sind nicht möglich?

Die TU Braunschweig bietet keine entgeltlichen Praktika an, die zusätzliche Kosten (Mindestlohn und/oder Beiträge zur Sozialversicherung) verursachen. Die Durchführung von sogenannten „Schnupperpraktika“, die in keinem Rechtsverhältnis stehen und die nicht im Rahmen einer theore­tischen Ausbildung vorgeschrieben sind, sind ebenfalls an der TU Braunschweig nicht möglich.

Bei Grundsatzfragen hilft Ihnen gern weiter:

Ekelhof, Kerstin (Teilzeit, Mo-Do)
Telefon: +49 (0)531 391-14149
Universitätsplatz 2, 2. OG, Raum 206