Das Präsidium leitet die Universität als kollegiales Gremium. Die Präsidentin und Vizepräsident*innen verantworten die Weiterentwicklung unserer Universität und die zentralen Themen der Universitätsverwaltung. Die Aufgaben des Präsidium sind im § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) festgelegt.
Hier werden die wichtigen Fragen zur Zukunft der TU Braunschweig ...
Dank der immer stärkeren digitalen Vernetzung stehen Forschenden mehr personenbezogene ...
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Braunschweig und TU Braunschweig Das neu ...
Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet sind unter anderen:
Die zentrale Koordinierungsstelle der Universitätsleitung