Handschriften und Autographen, historische Kinderbücher und andere Werke von besonderem Wert, zumal solche, die älter als 100 Jahre sind, sind von der Benutzung außerhalb der Bibliothek ausgenommen.
Sie dürfen nur in den von der Bibliothek für die Einsichtnahme bestimmten Räumen nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung Leihschein zur Präsenznutzung in der Bibliothek benutzt werden.
Nationalsozialistische, neonazistische, ideologisch-rassistische und sonstige antidemokratische Literatur ist ebenfalls von der Benutzung außerhalb der Bibliothek ausgenommen. Sie kann überdies nur von volljährigen Personen nach Abgabe der oben erwähnten Verpflichtungserklärung, ergänzt durch eine Erklärung zur Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Jugendschutzgesetzes, in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten der Bibliothek benutzt werden.