Das Präsidium leitet die Universität als kollegiales Gremium. Die Präsidentin und Vizepräsident*innen verantworten die Weiterentwicklung unserer Universität und die zentralen Themen der Universitätsverwaltung. Die Aufgaben des Präsidium sind im § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) festgelegt.
Das Präsidium möchte mit den Mitgliedern der Universität das Modell einer Stiftungsuniversität als mögliche Organisationsform für die TU Braunschweig diskutieren. Nach intensiver Beratung sehen wir große Chancen in diesem Modell. Wir sind davon überzeugt, dass der Weg dorthin nur gemeinsam mit allen Interessenvertretungen und Angehörigen unserer Universität gegangen werden kann.
Deshalb stellen wir uns gern Ihren Fragen und geben Antworten. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Informations-Webseite Stiftungsuniversität.
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Als Stabsstellen eingerichtet und organisatorisch dem Präsidium zugeordnet sind unter anderen:
Die zentrale Koordinierungsstelle der Universitätsleitung