Studienaufenthalte in der EU
Wenn Sie in einem Land der EU studieren, sind Sie über Ihre gesetzliche deutsche Krankenversicherung versichert. Voraussetzung ist, dass Sie während Ihres Auslandsaufenthalts weiter an der TU Braunschweig immatrikuliert sind. Sie zahlen Ihre Beiträge wie gewohnt, die beitragsfreie Familienversicherung bleibt beitragsfrei.
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Rechtsvorschriften in Ihrem Gastland. In den meisten Ländern sind Eigenbeteiligungen üblich. Diese tragen Sie selbst. Sollten Sie eine Behandlung vollständig bezahlen müssen, lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung ausstellen. Die Krankenkasse in Deutschland erstattet Ihnen die Kosten in der Regel bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze. Sind die tatsächlichen Kosten höher, tragen Sie den Restbetrag allein. Wer dieses Restrisiko ausschließen möchte, sollte eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abschließen.
Damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt. sollten Sie sich von Ihrer Krankenkasse in jedem Fall eine Europäische Krankenversicherungskarte ausstellen lassen.
Mehr Infos zur Europäischen Krankenversicherungskarte
Studienaufenthalte in Ländern außerhalb der EU
In den meisten Ländern außerhalb der EU erhalten Sie keine Leistungen durch Ihre gesetzliche deutsche Krankenversicherung. Sie müssen sich für diese Zeit privat versichern, obwohl Ihre Versicherung in Deutschland weiter besteht. Der Umfang der privaten Versicherung sollte dem der gesetzlichen Versicherung entsprechen. Bitte lassen Sie sich durch Fachleute beraten. Der Nachweis der Krankenversicherung muss häufig bereits bei der Einreise beziehungsweise beim Visumsantrag vorgelegt werden.
Private Krankenversicherungen
Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang Ihres Versicherungsvertrages. Prüfen Sie deshalb vor Ihrer Abreise genau, ob Ihre Versicherung im Ausland gültig ist und welche Leistungen abgesichert sind. Klären Sie außerdem, ob ihre Versicherung von der Gasthochschule akzeptiert wird. Lassen Sie sich als Nachweis für die Hochschule von Ihrer Versicherung eine detaillierte Aufstellung der Leistungen auf Englisch geben.
Ausländische Krankenversicherungen
Manche Hochschulen, zum Beispiel in Amerika, Australien oder Neuseeland verlangen, dass Sie eine lokale private Krankenversicherung abschließen. Diese Versicherungen decken nicht immer alle Kosten ab. Schauen Sie sich daher den Leistungskatalog genau an. Es kann sinnvoll sein, eine weitere Zusatzversicherung abzuschließen. Für die ersten Tage zwischen Ankunft im Gastland und Immatrikulation sollten Sie außerdem eine Reisekrankenversicherung abschließen, da Sie sonst in dieser Zeit überhaupt keinen Versicherungsschutz haben.
Beratung
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Direkt auf dem Campus bietet die Techniker Krankenkasse einen Beratungsservice an, den Sie auch in Anspruch nehmen können, wenn Sie nicht dort versichert sind.
Uni-Büro der Techniker Krankenkasse